Montag, 26. Dezember 2016

Grundwissen Homöopathie

Bezug und Anwendung von homöopathischen Arzneimitteln

Homöopathische Einzelmittel stehen in verschiedenen Darreichungsformen wie
  • Globuli (Streukügelchen aus Saccharose)
  • Dilutionen (alkoholische Lösung)
  • Tabletten (Laktosebasis, Hilfsstoffe: Weizenstärke, Magnesiumstearat)
  • Triturationen (Verreibungen auf Laktosebasis)
  • Injektionslösungen (ohne Konservierungsstoffe)
  • Salben, Cremes, Gels
zur Verfügung.

Wichtig zu wissen:
  • Alle diese homöopathischen Arzneimittel dürfen nur in Apotheken verkauft bzw. abgegeben werden. Tierheilpraktiker und Tierphysiotherapeuten dürfen allerdings homöopathische Arzneimittel auf einem Rezept verordnen.
  • Tierheilpraktiker und Tierphysiotherapeuten dürfen homöopathische Arzneimittel nur direkt in der Praxis und direkt am Tier anwenden. Hierbei ist die Sorgfaltspflicht und Dokumentationspflicht (Arzneimittelbucheintrag, Eintrag Patientenakte) obligat.
Achtung:

Um praktizieren zu dürfen, verlangen die meisten Veterinäramter den Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel (siehe AMG §50).

Ende Teil 5

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© Nicole Müller

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