Samstag, 30. Juli 2016

Info - Medizinische Fachkreise

Nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) dürfen bestimmte Informationen nur medizinischen Fachkreisen zugänglich gemacht werden.

Fachkreise im Sinne des Gesetzes sind Angehörige der Heilberufe oder des Heilgewerbes, Einrichtungen, die der Gesundheit von Mensch oder Tier dienen, oder sonstige Personen, soweit sie mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln erlaubterweise Handel treiben oder sie in Ausübung ihres Berufes anwenden (siehe HWG §2 und AMG §50).